Altort: Wohnraum hat Vorrang vor Grünflächen

 

Scheibenhardt. Einstimmig beschlossen hat der Ortsgemeinderat die zweite Änderung des Bebauungsplanes Altortbereich I für das Gebiet südlich von Hauptstraße und Maxstraße. Jetzt können alle Bürgerinnen und Bürger Einblick in die planungsrechtlichen Festsetzungen nehmen. Auch die Behördenbeteiligung wird eingeleitet.

Notwendig geworden ist die Änderung des Planes nach 1998 deswegen, weil man Wohnraum in den rückwärtigen Grundstücksbereichen schaffen möchte. Weitere Flächen für die Siedlungsentwicklung stehen der Gemeinde nicht zur Verfügung, weshalb man im Altortbereich „nachverdichten“ müsse. Dies sei auch im Sinne eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden, heißt es in der Begründung für die Änderung des B-Planes.

Man rücke damit zwar näher an den planungsrechtlichen Außenbereich und habe somit weniger Flächen für Begrünung zur Verfügung. Der Schaffung von zeitgemäßen Wohnformen wird aber Vorrang eingeräumt. Insgesamt sollen die Bauwilligen künftig etwas mehr Freiheiten erhalten. So wird die Baugrenze für mehrere Grundstücke um 20 Meter nach hinten verschoben, an den Außenwänden werden Holzverkleidungen erlaubt. Die Einfriedigungen privater Grünflächen müssen blickfrei sein, dürfen eine Höhe von 1,60 Meter nicht überschreiten, um nur einige Änderungswünsche des Ortsgemeinderates zu nennen, die in die Planungen aufgenommen worden waren.

Auch will man Baurecht schaffen für Anlagen, die zwischenzeitlich entstanden sind. Allerdings sollen weitere bauliche Anlagen nicht mehr zugelassen, erläuterte Regierungsbaumeisterin Brigitte Busch bei der Sitzung in Scheibenhardt. Umweltplanerin Bettina Krell stellte den Grünordnungsplan vor und betonte, dass man Vorgaben für den Klimaschutz beachten werde. fh

Quelle: RHEINPFALZ, Ausgabe " Germersheimer Rundschau" vom 17.12.2024