Überlaufbecken für Straße

Scheibenhardt: Einwohner über wiederkehrende Beiträge informiert

Über die beabsichtigte Einführung wiederkehrender Beiträge in Scheibenhardt informierten Orts- und Verbandsgemeinde in einer Einwohner-versammlung. Dafür sei eine Satzung nötig. Und vor einem solchen Beschluss seien die Einwohner zu informieren, sagte Ortsbürgermeister Edwin Diesel.
Der für das nächste Jahr geplante Bau eines Regenüberlaufbeckens (RÜB) mache für die Kommune eine derartige Beitragssatzung erforderlich, erklärte Diesel. Der Ortsgemeinderat habe darüber bereits beraten und schon einen Satzungsentwurf beschlossen. Die Frage, was denn ein Regenüberlauf-becken mit Straßen und Verkehrsanlagen zu tun habe, beantwortete Verbandsbürgermeister Reinhard Scherrer damit, dass es für die Entwässerung der Straßen gebraucht werde und bei starken Regenfällen dafür sorge, dass Kanalisation und Klärwerk nicht überlastet würden und so Abwasser nicht ungeklärt in die Lauter fließe.Anhand eines Rechenbeispiels er-läuterte Verbandskämmerer Rein-hold Kuntz, wie und wann sich wiederkehrende Beiträge ergeben. Im Falle des Überlaufbeckens, mit geschätztem Kostenanteil von 110.000 Euro, würde der Eigentümer eines Grundstücks von 600 Quadratmetern mit rund 240 Euro belastet werden.rueb_hagenbach_klein
Scherrer wies ausdrücklich darauf hin, dass es sich nicht um eine Steuer handele, sondern nur tatsächlich entstandene Kosten zu 65 Prozent umgelegt würden, 35 Prozent werde die Gemeinde tragen. Diese aus dem „Gerechtigkeitsprinzip” resultierende Beitragspraxis werde für den Bürger transparent und leicht nachzurechnen. Ohnehin sei die Verwaltung bereit, im Einzelfall Auskünfte zu erteilen. Sich hier beraten zu lassen sei sicher sinnvoller als einen überflüssigen Papierkrieg zu beginnen, riet Scherrer. (tong)

Zur Sache: Finanzierungsanteil RÜB

Weil das Regenüberlaufbecken (RÜB) nicht nur aber auch Niederschlagswasser der Straße aufnimmt, werden der Straße Baukosten zugeordnet. Der oder die Eigentümer der Straße, die sogenannten Baulastträger, werden an den Kosten für das Regenüberlaufbecken mit pauschal 35 Prozent beteiligt. Die restlichen 65 Prozent werden über die allgemeine Abwasserentsorgung aller Grundstückeigentümer finanziert.
Straßenbaulastträger sind im genannten Fall die Gemeinde Scheibenhardt und der Landkreis Germersheim gemeinsam. Sie teilen sich den 35-prozentigen Kostenanteil am Regenüberlaufbecken im Verhältnis 67,8:32,2. Dieses Verhältnis wurde aus dem Anteil an Gemeindestraßen und Kreis- bzw. Landesstraßen in Scheibenhardt errechnet.
Der 67,8-prozentige Gemeindeanteil ist dann die Grundlage für die Höhe der wiederkehrenden Beiträge. 65 Prozent davon tragen die Grundstückseigentümer, 35 Prozent übernimmt die Gemeinde als Teil der Wahrung ihrer allgemeinen Aufgaben für die Bevölkerung.
Die wiederkehrenden Beiträge unterscheiden sich von den bisherigen Anliegerbeiträgen insofern, als sie von allen Grundstückseigentümern regelmäßig wiederkehrend (meist jährlich) erhoben werden. Aus diesen Einnahmen werden alle Straßenbauarbeiten bestritten. Die Beiträge nur für die Anlieger der betroffenen Straßen fallen weg. Die wiederkehrenden Beiträe dürfen nicht wilkürlich festgesetzt sondern müssen mit einer Kosten-Kalkulation begründet werden (tom)

Quelle: Verlag: DIE RHEINPFALZ Pfälzer Tageblatt - Ausgabe Rheinschiene Nr.246 Datum: Samstag, den 22. Oktober 2011

Die Ausführlichen Erläuterungen zu diesem Thema aus der Einwohnerversammlung sowie ein Berechnungsbeispiel, finden Sie auf der Startseite unter "Bürgerinfo" oder hier.