Friedhof

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Wegweiser für Sterbefälle

Mit dem nachfolgenden Wegweiser möchten wir Ihnen aufzeigen, wohin Sie sich bei einem Sterbefall wenden müssen, um die notwendigen Formalitäten zu erledigen.

1. Standesamt
für Sterbefälle innerhalb der
Gemeinde Scheibenhardt
und des Verbandsgemeinde-
bereichs

Verbandsgemeindeverwaltung 
Ludwigstraße 20, 76767 Hagenbach
Tel.: 07273/941028 o. 941020

Folgende Unterlagen werden benötigt:
Todesbescheinigung, Aufenthalts-
bescheinigung des Hauptwohnsitzes,
Geburts- und Heiratsurkunde,
bei Verwitweten: Sterbeurkunde des
Ehegattens

2. Ordnungsbehörde
Ausstellung der Bestattungs-
genehmigung zur Vorlage bei der
Friedhofsverwaltung und beim
Pfarramt

Verbandsgemeindeverwaltung 
Ludwigstraße 20, 76767 Hagenbach
Tel.: 07273/941028 o. 941020

Folgende Unterlagen werden benötigt:
Todesbescheinigung (bei nicht natürlichem
Tod kann die Beurkundung beim
Standesamt erst erfolgen, wenn die
Leiche von der Staatsanwaltschaft
freigegeben wurde).

3. Friedhofsverwaltung

Ortsgemeinde Scheibenhardt
Ortsbürgermeister Thomas Ehl
Mühlweg 6, 76779 Scheibenhardt
Tel.: 0172/7224033
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4. Grabaushub

Wird durch die Gemeinde veranlasst.

5. Pfarramt

Kath. Pfarramt
Zentralbüro, Mozartstr. 19, Wörth am Rhein, Tel. 07271/6888,
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Prot. Pfarramt
Hauptstraße 49, 76776 Neuburg am Rhein
Pfarrer Heiko Schwarz
Tel.: 07273/1200

6. Friedhofshalle
Schlüssel:


Reinigung:
Edgar Gabriel
Eichenweg 26, 76779 Scheibenhardt
Tel.: 07277/642 oder 0162/8240540

Die Reinigung wird von der Ortsgemeinde Scheibenhardt veranlasst. Die Kosten hierfür werden von der Verbandsgemeinde Hagenbach bei den Angehörigen angefordert
7. Träger Der Transport von Särgen und Urnen von der Leichenhalle zur Grabstätte muss vom Bestatter bzw. von den Angehörigen veranlasst werden.
   

Bei nicht natürlichen Todesfällen (Unfällen, etc.) ist zuerst die Polizeiinspektion Wörth,
Hanns-Martin-Schleyer-Straße 2, 76744 Wörth am Rhein, Tel.: 07271/9221-0 einzuschalten.
Nach Freigabe der Leiche durch die Staatsanwaltschaft muss dann nach dem obigen Wegweiser
verfahren werden.

Für Feuerbestattungen sind besondere Regularien notwendig. Auskünfte hierzu erteilt die
Ordnungsbehörde der Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach, Ludwigstraße 20,
76767 Hagenbach, Tel.: 07273/941028 oder 941020

Evtl. Renten (Witwen,- Witwer- oder Waisenrenten) sind innerhalb von drei Wochen zu beantragen.
Die Anträge werden bei der Verbandsgemeinde-verwaltung Hagenbach, Ludwigstraße 20, Zimmer 108,  
76767 Hagenbach, Tel.: 07273/941023 oder 07273/941025, nach telefonischer Terminvereinbarung
entgegengenommen. Die Frist ist unbedingt einzuhalten, damit die Aufnahme in die Krankenkasse
des verstorbenen Versicherten nicht versäumt wird.